Heizkostenzuschuss 2025

Heizung

Entsprechend Beschluss der Landesregierung in der Sitzung vom 25.02.2025 wurde die Richtlinie zur Gewährung des Heizkostenzuschusses erlassen.

Um die Gewährung des Beitrages kann zwischen
1. März bis 30. September 2025 angesucht werden.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich.

Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Das Gemeindeteam steht euch für detaillierte Informationen gerne zur Verfügung.

Antragsformular HKZ_2025.pdf herunterladen (0.3 MB)

Richtlinie (166 KB) - .PDF