WICHTIGE MITTEILUNG IN EIGENER SACHE

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

WICHTIGE Mitteilung in eigener Sache

Das Landesverwaltungsgericht Tirol verlangt die Neukonzeption der Rechtsmittelbelehrungen für Steuervorschreibungen.
Aus diesem Grund sind die Gemeinden gezwungen, ab sofort bestimmte Abgaben getrennt vorzuschreiben.

So müssen alle Gebühren die per Bescheid vorgeschrieben werden (z.B. Müllgebühren, Wasser- und Kanalbenützungsgebühren, Wasserzählermiete, Hundesteuer, Grabbenützungsgebühren) auf einem eigenen Formular ausgedruckt werden und alle anderen Abgaben (z.B. Grundsteuer usw.) ebenfalls auf einem eigenen Formular.

Die meisten Steuerpflichtigen erhalten somit zwei Zahlscheine zugestellt, die auch getrennt eingezahlt werden müssen.

Diese Umstellung bedeutet einen erheblichen Mehraufwand bei der Erstellung der Quartalsabrechnung für die Gemeinden, ist aber leider unumgänglich.

Wir ersuchen daher um Verständnis für diese Maßnahme!